- I. Verkaufsbedingungen
- 1. Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend.
- 2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind ausschließlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Abschluss von Kaufverträgen bedarf nicht der Schriftform. Änderungen von bestehenden Kaufverträgen sowie die Zusage von besonderen Leistungen bedürfen der Schriftform.
- 3. Preise, Zahlungsbedingungen
Preisangaben in Preislisten stehen unter dem Vorbehalt der Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muss. Rechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, sofort, 14 Tage netto zur Zahlung fällig. Als Verzugszinsen gelten 7% als vereinbart. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Mahnspesen bis zu
€ 58 verrechnet werden.
Der Rechnungsausgleich in mehreren Raten bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Kommt der Käufer seinen Zahlungsbedingungen nicht nach so wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht 10 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
- 4. Lieferzeiten, Liefertermine
Die angegebenen Liefertermine sind keine Festtermine. Teillieferungen sind zulässig.
Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, – hierzu gehören auch Streik, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln etc. – sowie sonstige störende Ereignisse entbinden die Firma Huber EDV GmbH für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten; dauern sie länger als 60 Tage, ist die Firma Huber EDV GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.
- 5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Der Übergang des Eigentums erfolgt nach vollständigem Rechnungsausgleich stillschweigend. Die Veräußerung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, ist untersagt. Ändert der Käufer seine Anschrift, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
- 6. Garantieleistungen
Die Firma Huber EDV GmbH übernimmt selbst keine Garantie für die von ihr ausgelieferten Produkte. Sie gibt ausschließlich die von ihren Lieferanten bzw. vom Hersteller der Produkte eingeräumte Garantie an ihre Kunden weiter und zwar in folgender Form:
Vor-Ortgarantie: beinhaltet Teile-, Arbeits- und Reisekosten des Herstellers.
Bring-In Garantie: beinhaltet Teile- und Arbeitskosten des Herstellers, beinhaltet keine Versandkosten;
Teilegarantie bedeutet, dass defekte Teile durch den Hersteller getauscht werden, beinhaltet jedoch keine Arbeits- und Versandkosten.
Für Verschleißteile und Software wird unter keinen Umständen Garantie gewährt.
- 7. Gewährleistung
- 7.1 Die Firma Huber EDV GmbH leistet, sofern
keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, für die Dauer
der gesetzlichen Frist Gewähr, dass die gelieferte fabrikneue
Ware frei von Bearbeitungs- und Materialfehlern sind, während
gebrauchte Waren vom Auftraggeber wie besichtigt unter
Verzicht auf jedweden Gewährleistungsanspruch übernommen
werden.
Weist die gelieferte Ware einen Fehler auf, so hat der Käufer
dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Nach Wahl der
Verkäuferin erfolgt in solchen Fällen eine Nachbesserung bzw.
ein Austausch der Ware gegen solche gleicher Art und Güte.
Gewährleistungsarbeiten werden an einem von der Verkäuferin zu bestimmenden Ort vorgenommen. Ein weitergehender
Schadensersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen. Zugesagte
Termine für Fertigstellung von Gewährleistungsarbeiten sind unverbindlich.
- 7.2 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
* Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder
* falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden
* Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag
* Schäden durch ausgelaufene bzw. Verwendung ungeeigneter Batterien - * Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile
* Schäden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung
- 8. Rücktritt
- 8.1 Der Verkäufer kann auch vom Vertrag zurücktreten:
* wenn er durch einen unvorhersehbaren und schwerwiegenden Umstand, den er nicht zu vertreten hat, die Leistung des
Verkaufsgegenstandes nicht ausführen kann.
* wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm gesetzte Nachfrist verstreichen lässt.
* wenn der Kunde grob fahrlässig wahrheitswidrige Angaben über seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungsverpflichtungen gefährden.
- 8.2 Der Käufer kann auch vom Vertrag zurücktreten:
wenn der Verkäufer eine angemessene Nachfrist (4 Wochen)
nicht einhält.
- 8.3 Bei Rücktritt sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine entstandene Wertminderung ist zu berücksichtigen.
- 9. Software
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das heißt, er darf diese nicht anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
- II. Leistungsbedingungen
- 1. Auftragsauslegung und Fehlerangaben:
Bei der Auftragserteilung soll sich der Werkunternehmer nach Fehlern bzw. deren Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll darüber Auskunft geben. Soweit technisch möglich, wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreis genannt, andernfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht ausgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen.
- 2. Kosten für nicht ausgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil
* der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat
* ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen war
* der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war* der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde
- 3. Gewährleistung
3.1 Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten beträgt 12 Monate.
Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturarbeiten und das dabei eingebaute Material.
- 3.2 Für die in der Werkstatt ausgeführten Reparaturen wird Gewähr
nur insofern geleistet, als der Kunde Mängel unverzüglich bei
Übergabe rügt.
- 3.3 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden
oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht,
wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung
des Verkäufers, dass der Eingriff in das Gerät den Mangel
herbeigeführt habe, widerlegt.
- 4. Aufbewahrung
4.1 Die Aushändigung des Reparaturgegenstandes erfolgt gegen
Vorlage der Auftragsbestätigung.
- 4.2 Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen
nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann der Werkunter-
nehmer vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lager-
geld verlangen.
- 5. Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
- III. Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist Dornbirn.